• 1.
    Firma
    ZIMM GmbH | Millenniumpark 3 | A-6890 Lustenau | T: +43 (5577) 806-0 | E-Mail: info@zimm.com | www.zimm.com | UID-Nummer: ATU69063247
  • 2.
    Angebot, Vertragsabschluss:
  • 2.1
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der ZIMM GmbH, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts – oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.
  • 2.2
    Unsere Angebote bleiben 60 Tage nach Abgabe aufrecht, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. Jedenfalls sind wir aber in nachstehenden Fällen berechtigt, unsere Angebote und Aufträge entsprechend anzupassen: wirtschaftliche Veränderungen, neue Umstände betreffend Rohstoffe, Steuern, Lohntarife, Währungsdifferenzen, Streik, Krieg terroristische Anschläge, Blockaden, Feuer, Naturkatastrophen, sonstige Fälle höherer Gewalt oder generell Umstandsänderungen außerhalb unserer Sphäre (insbesondere bei über 10 %-iger Veränderung der Aluminium- oder Kupferpreise). In diesen Fällen sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, unsere Preise/Termine anzupassen.
  • 2.3
    Unsere Katalogangaben sind unverbindlich.
  • 2.4
    Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
  • 2.5
    Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  • 2.6
    Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und ist dieser zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht verpflichtet, widrigenfalls das Geschäft gemäß Inhalt unserer Auftragsbestätigung zustande kommt.
  • 3.
    Preise, Kosten, Zahlungen:
  • 3.1
    Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sollte nichts anderes vereinbart sein, gelangen die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preise laut unserer aktuellen Preisliste zur Verrechnung. Die Preise gelten ab Werk, ohne Verpackung und Verladung. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
  • 3.2
    Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Überweisungen gelten erst mit Eingang auf unserem Konto als Zahlung.
  • 3.3
    Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, sowohl den Ersatz des tat-sächlich entstandenen Schadens als auch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in der Höhe des üblichen Bankzinses für Kontokorrentkredite zzgl USt, zu begehren. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges auch, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Verzug mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
  • 3.4
    Die Aufrechnung von unsererseits bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
  • 4.
    Lieferung:
  • 4.1
    Erfüllungsort sind unsere jeweiligen Geschäftsräume gemäß Punkt 1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft.
  • 4.2
    Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzuges ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre bzw in der Sphäre unseres Vorlieferanten liegen oder bei höherer Gewalt.
  • 4.3
    Ersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedenfalls ist unsere Haftung für Verzugsschäden mit 0,5 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung begrenzt.
  • 4.4
    Ist eine Lieferung folglich Lieferschwierigkeiten oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich, sind wir zum Vertragsrücktritt ohne jede Ersatzpflicht berechtigt.
  • 4.5
    Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird maximal 6 Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, wahlweise auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.
  • 5.
    Eigentumsvorbehalt:
  • 5.1
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der durch einen allfälligen Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Kosten vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko (insbesondere Untergang, Verlust Verschlechterung) für die Vorbehaltsware. Er ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und sämtliche erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus einer allfälligen Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Sobald der Eigentumsvorbehalt durch uns geltend gemacht wird, hat jegliche Verwertung durch den Kunden zu unterbleiben und sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
  • 5.2
    Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zur Anzeige zu bringen. In der Insolvenz des Kunden steht uns ein entsprechendes Aussonderungsrecht zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen.
  • 5.3
    Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht werden muss, erfolgt die Gutschrift für die zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, des Verschleißes und den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion von zumindest 30 % des Fakturenwertes.
  • 6.
    Konstruktion und Auslegung:
  • 6.1
    Auswahl und Dimensionierung bestimmt der Kundenkonstrukteur, da wir die konstruktiven Bedingungen wie Einsatzort und Einsatzart nicht kennen. Auf Wunsch sind wir bei Auswahl und Auslegung behilflich und erstellen für den Kunden die Baugruppen-Zeichnung und Berechnung auf Basis von dessen Leistungsparameter als Vorschlag. Diese Zeichnung bedarf der Überprüfung und Freigabe des Kunden. Die vom Kunden überprüfte und freigegebene Zeichnung ist Grundlage der Fertigung und Vormontage.
  • 7.
    Technische Änderungen während der Laufzeit:
  • 7.1
    Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss technische Änderungen durchzuführen, wenn dadurch die vertraglich vereinbarte Leistung nicht beeinflusst wird.
  • 8.
    Mängelrüge, Gewährleistung:
  • 8.1
    Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Bei nicht fristgerecht erhobener Mängelrüge erlischt jeglicher Gewährleistungs- bzw Schadenersatzanspruch. Mit Ablauf eines Jahres ab der Übergabe endet das Gewährleistungsrecht jedenfalls.
  • 8.2
    Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.
  • 8.3
    Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
  • 8.4
    Um eine sichere Funktion zu gewährleisten, ist ein Probelauf unter Last bzw. Echt-Betrieb (gemäß den Auslegungsparametern des Kunden) erforderlich. Wir führen unsere Probeläufe im Leerlauf durch, jedoch nicht unter Last, mit den Einbaubedingungen des Kunden. Die Probeläufe beim Kunden sind notwendig, um durch exakte Montage eine einwandfreie Einbaugeometrie zu erreichen und um funktionsstörende Einflüsse auszuschließen. Für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass beim Kunden Probeläufe unter Last bzw. Echtbetrieb nicht durchgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung. Weiters übernehmen wir – ohne unsere gegenteilige schriftliche Zusicherung – keine Haftung beim Einbau unserer Produkte in allen Fahrzeugarten zu Lande, Wasser und in der Luft.
  • 8.5
    Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, ent-gangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
  • 8.6
    Speziell bei Anwendungen im Outdoor-Bereich treten erhöhte Umweltbelastungen auf. Im Störungsfall benötigen wir die dokumentierte Ursachenanalyse – z.B. Umgebungseinflüsse oder Produktfehler. Sollte uns eine solche Ursachenanalyse seitens des Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden, sind wir zu einer Mängelbehebung nicht verpflichtet. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind diesfalls jedenfalls ausgeschlossen.
  • 8.7
    Sollte ein von uns geliefertes Produkt tatsächlich mangelhaft sein, ist eine umgehende Rücksendung an uns – inklusive Fehlerdokumentation/Ursachenanalyse – erforderlich. Die Ursachenanalyse des Kunden ist die Grundlage für unsere La-borüberprüfung und nachhaltige Fehlervermeidung. Die Transportkosten trägt jeweils der Versender.
  • 8.8
    Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.
  • 9.
    EDV:
  • 9.1
    Bedient sich der Kunde für Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen elektronischer Formulare oder E-Mail, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler gehen ausnahmslos zu Lasten des Kunden.
  • 9.2
    Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften, Bestelldaten, bestellte bzw gelieferte Produkte und Dienstleistungen, Stückanzahlen, Preise, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
  • 10.
    Erfüllungsort, anwendbares Recht:
  • 10.1
    Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume gemäß Punkt 1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes.
  • 10.2
    Zur Entscheidung aller sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertragsverhältnis ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens (gemäß Punkt 1.) sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
  • 11.
    Sonstiges:
  • 11.1
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
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